Winter 2021: Skiurlaub in Österreich mit der 2G Regel
Seit 7. November ist es beschlossene Sache: in Österreich tritt am 8.11.2021 die 2G Regel in Kraft. Doch was heißt das für den Skiurlaub in Österreich im Winter 2021?
7. November 2021
Die österreichische Regierung hat nun für das gesamte Land die 2G-Regel ausgerufen. Das heißt: Ins Restaurant, zur körpernahen Dienstleistung, ins Theater und zu Veranstaltungen darf nur noch, wer entweder geimpft oder genesen ist. Im gesamten Handel und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist die FFP2 Maske verpflichtend. Doch was heißt das für den Winter 2021 und den Skiurlaub in Österreich?
2G beim Skiurlaub in Österreich: die Einreise
Die österreichischen Grenzen sind nach wie vor geöffnet, touristische Reisen sind daher möglich. Für die Einreise ist nach wie vor nur der Nachweis im Rahmen der 3G-Regel notwendig. Das heißt, wer durch einen molekularbiologischen Test (z.B. PCR-Test) oder Antigentest nachweisen kann, gesund zu sein, über beide Impfdosen verfügt oder von einer Infektion genesen ist, darf einreisen. PCR-Tests gelten 72 Stunden, Antigentests 48 Stunden und Selbsttests 24 Stunden.
Wo jetzt die 2G-Regel in Österreich gilt
- Hotels, Apartments und andere Beherbergungsbetriebe
- Gastronomie (Hütten, Restaurants, Bars ...)
- Freizeit- und Sportbetriebe
- Kultureinrichtungen
- Seilbahnen
- körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Massage)
- Veranstaltungen ab 25 Personen
Schnell- und PCR Tests gelten nicht mehr. Die Maßnahmen sind drastisch, man will aber verhindern, wie im letzten Jahr eine komplette Saison abschreiben zu müssen. "Lieber eine sichere Saison als gar keine Saison" sei das Motto, wird Susanne Kraus-Winkler zitiert. Sie ist die Hotellerie-Sprecherin in der Wirtschaftskammer Österreich. Zuversichtlich macht zudem, dass bei einer Umfrage rund 80 Prozent jener Menschen, die sich für einen Skiurlaub in Österreich interessieren, angaben, bereits geimpft zu sein. Wichtig: in der Gondel und am Lift herrscht FFP2-Maskenpflicht.
Gültigkeit der Impfung beachten!
Auch geimpfte Gäste sollten jedoch im Winter 2021 rechtzeitig vor ihrem Skiurlaub in Österreich einen Blick auf ihren Impfnachweis werfen. Denn nach dem zweiten Stich gilt der Impfnachweis nur 9 Monate, dann ist eine Auffrischung notwendig. Eine Übergangsfrist von vier Wochen gibt es für jene, die erst eine Impfung haben. Sie können bis zum 6. Dezember 2021 mit einem negativen PCR-Test und dem Nachweis der Erstimpfung ins Hotel, in die Gastronomie oder zum Skifahren. Die 2G-Regeln gelten für Kinder nicht, derzeit arbeitet man an einer praktikablen Lösung für Jugendliche.