Lockdown in Österreich: Aktuelle Bestimmungen zu den Corona-Maßnahmen
Da sich die Corona-Fälle in Österreich in der letzten Zeit wieder drastisch mehrten, verkündete die Bundesregierung neue Maßnahmen. Ab Montag, den 22.11.2021, tritt landesweiter Lockdown in Kraft.
21. November 2021
Da die Anzahl der Corona-Fälle in Österreich in den letzten Tagen wieder neue Höchstwerte erreicht hat, sah sich die Regierung des Landes gezwungen, die Bestimmungen um die Corona-Maßnahmen erneut anzupassen. Diese werden ab kommenden Montag, den 22.11.2021, in Kraft treten. Was das konkret für die Einreise nach Österreich, den Kultur und Tourismusbereich bedeutet, lesen Sie hier. Plus: Aktuelle Einreisebestimmungen der Nachbarländer.
Landesweiter Lockdown
Die wohl umfassendste Maßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus ist der ab Montag geltende landesweite Lockdown. Dieser ist bereits der vierte seit dem Beginn der Pandemie und soll vorerst maximal 20 Tage andauern. Nach 10 Tagen soll bereits evaluiert werden, wie die weiteren Schritte nach dem Lockdown aussehen. Alle Einrichtungen aus Kunst, Kultur, Gastronomie, Hotellerie und Handel (ausgenommen ist der Handel für den täglichen Bedarf) bleiben für den Zeitraum geschlossen. Für Ungeimpfte verlängert sich dieser nach Ablauf der 20 Tage auf unbestimmte Zeit.
Einreise nach Österreich
Bei der Einreise nach Österreich ist grundsätzlich ein 2,5G Nachweis erforderlich, das heißt Personen müssen entweder geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Darüber hinaus verlieren Antigen- und Antikörpertests ihre Gültigkeit.
Die Hotellerie muss voraussichtlich bis zum 12.12. schließen, deshalb können Urlaubsreisen nach Österreich erst ab 13.12. wieder angetreten werden. In Gastronomie und Hotellerie gilt anschließend nach der Öffnung im Dezember die 2G-Regel. In Handel und Museen gilt dann zudem eine FFP2-Maskenpflicht.
Ausreise in die Nachbarländer
Deutschland hat Österreich als Hochrisikogebiet eingestuft. Reisende müssen daher einen 3G-Nachweis erbringen. Ungeimpfte müssen sich zusätzlich in eine 10-tägige Quarantäne begeben, aus der man sich frühestens nach 5 Tagen freitesten kann. Ausnahmen sind z.B. Besuch von Verwandten ersten Grades. Hier darf man sich bis zu 72 Stunden im Land aufhalten. Ist Deutschland nur ein Durchreiseland, entfällt die Quarantäne ebenso.
Nach Italien kann man aus Österreich mit 3G-Nachweis einreisen. Bei der Rückkehr gilt die 2,5G-Regel. Alternativ kann man sich registrieren und zusätzlich innerhalb 24 Stunden einen Corona-Test absolvieren. Quarantäne ist keine notwendig.
Auch in die Schweiz darf man aktuell mit der 3G-Regel und einer Registrierung einreisen. Vor Ort besteht Maskenpflicht in Gastronomie und öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei der Rückreise gilt die 2,5G-Regel, oder alternativ eine Registrierung und Test innerhalb der ersten 24 Stunden.